Mit der Rückkehr des ermäßigten Steuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 1.1.2026 geraten Kombinationsangebote wieder in den Fokus. Sobald Sie Speisen und Getränke zu einem einheitlichen
Pauschalpreis anbieten, stellt sich die alte Kernfrage neu. Wie wird das Entgelt aufgeteilt und welcher Steuersatz gilt für welchen Anteil?