Erwerben Sie Waren oder beziehen Sie Dienstleistungen, können Sie sich die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer grundsätzlich als Vorsteuer von Ihrem Finanzamt erstatten lassen. Dieses Prinzip funktioniert auch bei im EU-Ausland gezahlten Steuerbeträgen. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen Sie beachten müssen und wie Sie an Ihr Geld kommen.