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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Vorsteuer-Vergütung in der EU: Warum Sie nur noch bis zum 30.9.2026 Zeit haben, um nicht unnötig Geld zu verschwenden
Erwerben Sie Waren oder beziehen Sie Dienstleistungen, können Sie sich die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer grundsätzlich als Vorsteuer von Ihrem Finanzamt erstatten lassen. Dieses Prinzip funktioniert auch bei im EU-Ausland gezahlten Steuerbeträgen. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen Sie beachten müssen und wie Sie an Ihr Geld kommen.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Neue Argumente gegen Nachzahlungszinsen: Was Sie jetzt tun sollten
Nachzahlungszinsen treffen Sie als Unternehmer hart. Vor allem dann, wenn Sie steuerlich korrekt gehandelt haben. Ein aktuelles Urteil des Finanzgericht (FG) Niedersachsen stellt nun klar, dass Ihr Finanzamt Zinsen nicht einfach festsetzen darf, wenn diese allein auf einem Rechtsirrtum Ihres Finanzamts beruhen. Für Sie eröffnet diese Entscheidung neue Ansatzpunkte, um sich gegen unbillige Zinsbelastungen zu wehren.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Vorsteuerabzug bei Pflegediensten: Was gilt, wenn Sie einen polnischen Subunternehmer beauftragen?
In der Pflegebranche herrscht ein chronischer Mangel an Arbeitskräften. Das konnte auch der Branchenmindestlohn (noch) nicht beheben, der über dem Niveau des gesetzlichen liegt. Wieso also nicht im Ausland nach Subunternehmern suchen? Vollkommen legitim, sofern Sie dabei den Vorsteuerabzug und die aktuelle Rechtsprechung im Blick behalten. Diese Details müssen Sie kennen.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Mit diesem Tipp sichern Sie sich 2025 Ihre Vorsteuer, wenn Sie noch bis zum 31.12.25 zur Regelbesteuerung wechseln
Haben Sie sich bei der Umsatzsteuer für die Kleinunternehmerregelung entschieden, weisen Sie in Ihren Rechnungen weder Umsatzsteuer offen aus, noch können Sie Vorsteuerbeträge, die Ihnen andere Unternehmer in Rechnung stellen, beim Finanzamt zurückverlangen. Wie Sie vorgehen, wenn Sie von der Kleinunternehmerbesteuerung zur Regelbesteuerung wechseln, hat das BMF mit Schreiben vom 10.11.2025 (Az. III C 2 - S 7300/00080/004/019, DOK COO.7005.100.4.13426844) geregelt. Ich zeige Ihnen, wie Sie noch bis zum Jahresende von der Regelung profitieren können.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Sponsern Sie Ihren Mitarbeitern kostenlose Parkplätze
Parkraum, gerade in Großstädten, ist knapp und teuer. Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeitern Parkplätze zur Verfügung stellen, ohne dass hierfür ein geldwerter Vorteil anfällt. Dies ist sogar auch dann möglich, wenn Sie Parkplätze speziell für Ihre Mitarbeiter anmieten.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Urlaubsstress und den Bar-Beleg verloren: So erstellen Sie einen Eigenbeleg für Ihre Buchhaltung
Ein Eigenbeleg ist ein Ersatzbeleg, den Sie immer dann erstellen, wenn Ihnen kein ordentlicher Beleg (z. B. Quittung oder Rechnung) mehr vorliegt. Typischerweise haben Sie Ihren bar bezahlten Ausgabebeleg verloren. Um dennoch die entstandenen Kosten, wenigstens zum Teil, steuerlich ansetzen zu können, erstellen Sie einen Eigenbeleg. Was Sie dabei beachten müssen, habe ich für Sie aufbereitet.
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