Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Haben Sie sich bei der Umsatzsteuer für die Kleinunternehmerregelung entschieden, weisen Sie in Ihren Rechnungen weder Umsatzsteuer offen aus, noch können Sie Vorsteuerbeträge, die Ihnen andere Unternehmer in Rechnung stellen, beim Finanzamt zurückverlangen. Wie Sie vorgehen, wenn Sie von der Kleinunternehmerbesteuerung zur Regelbesteuerung wechseln, hat das BMF mit Schreiben vom 10.11.2025 (Az. III C 2 - S 7300/00080/004/019, DOK COO.7005.100.4.13426844) geregelt. Ich zeige Ihnen, wie Sie noch bis zum Jahresende von der Regelung profitieren können.
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