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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Die 5 häufigsten Fehler bei Entnahmen und wie Sie teure Nachzahlungen vermeiden
Fehler Ihrerseits bei den Entnahmen sind vermeidbar, weil es regelmäßig keine komplizierten Rechtsfragen sind. Wenn Sie die häufigsten Stolperfallen kennen, können Sie Nachzahlungen und langwierige Auseinandersetzungen mit Ihrem Finanzamt umgehen. Deshalb zum Abschluss der Ausgabe hier noch ein paar Empfehlungen aus der Praxis der Betriebsprüfung.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
So buchen Sie Ihre Entnahmen aus Ihrem Betriebsvermögen richtig
Entnahmen sind von Ihnen sowohl als bilanzierender Unternehmer als auch als Einnahmenüberschussrechner zu erfassen. Während bei der Bilanzierung die Buchung unmittelbar in der Finanzbuchhaltung erfolgt, dient sie bei der EÜR vor allem der zutreffenden Ermittlung des Gewinns und der Umsatzsteuer. Die wichtigsten Buchungen zeigt das folgende Beispiel.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Praxisfall: Wann Sie Ihren Firmenwagen steuerfrei entnehmen sollten, statt steuerpflichtig zu verkaufen
Wenn Sie einen Firmenwagen haben, und diesen veräußern wollen, empfehle ich Ihnen diese gerichtsfeste Steuergestaltung. Haben Sie bei der Anschaffung des Firmenwagens keinen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen können, müssen Sie bei der Veräußerung durch Ihr Unternehmen den Wagen umsatzsteuerpflichtig veräußern. Lesen Sie hier, wie Sie diese Umsatzsteuer vermeiden.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Geld, Ware, Auto: So unterscheiden Sie die einzelnen Entnahmen
Haben Sie den Entnahmewert festgelegt, stellt sich nun die Frage, wie sich dieser ertragssteuerlich für Sie auswirkt. Während die Auszahlung von Geld regelmäßig keine Auswirkungen auf Ihren Gewinn hat, kann die private Übernahme eines Firmenwagens oder die Entnahme von Waren erhebliche steuerliche Folgen auslösen. Entscheidend ist deshalb, welche Art von Entnahme vorliegt. Die Unterscheidung ist nicht nur für Ihre Einkommensteuer wichtig. Je nach Art der Entnahme können auch umsatzsteuerliche Folgen entstehen.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Teilwert statt Buchwert: So bewertet das Finanzamt Ihre Entnahme und was Sie diese kostet
Mit Ihrer Entscheidung, ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen zu überführen, ist Ihre steuerliche Arbeit noch längst nicht erledigt. Die eigentliche Frage lautet nun: Mit welchem Wert müssen Sie die Entnahme ansetzen? Die Antwort entscheidet darüber, ob und in welcher Höhe Einkommensteuer anfällt. Welcher Wert maßgeblich ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Vom Betrieb ins Privatvermögen: Wann wirklich eine Entnahme bei Ihnen vorliegt
Nutzen Sie ein Wirtschaftsgut für Zwecke außerhalb Ihres Unternehmens, stellt sich für Sie immer diese Frage: Liegt steuerlich bereits eine Entnahme vor? Die Antwort ist keineswegs immer eindeutig. Nicht immer, wenn Sie ein Wirtschaftsgut privat nutzen, führt das automatisch zu einer Entnahme. Entscheidend ist vielmehr, ob das Wirtschaftsgut Ihr Betriebsvermögen endgültig verlässt.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Wenn der Firmenwagen zur Privatsache wird: Worauf Sie als Unternehmer bei Entnahmen achten müssen
2 mögliche Beispiele aus Ihrem Alltag: Sie als Handwerksmeister überlassen Ihrem Sohn die alte Werkbank aus der Werkstatt, weil im Betrieb längst neue Maschinen stehen. Sie geben Ihr häusliches Arbeitszimmer auf, weil Sie inzwischen ausschließlich beim Kunden vor Ort arbeiten. 2 völlig unterschiedliche Situationen, und doch löst jede denselben steuerlichen Vorgang aus: eine Entnahme. Und hier schaut der Betriebsprüfer genau hin.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Private Nutzung, Warenentnahme & Co.: Was Sie bei welchem Entnahmevorgang berücksichtigen müssen
Entnahmen aus dem Unternehmen sind gängige Praxis. Sei es die Nutzung von Fahrzeugen für private Zwecke, die Entnahme vom ehemals unternehmerischen Handy oder von Waren. Für sämtliche Entnahmevorgänge müssen Sie sowohl die ertragssteuerlichen als auch die umsatzsteuerlichen Konsequenzen prüfen. Denn grundsätzlich gilt: Haben Sie aus der Anschaffung Vorsteuer geltend gemacht und tätigen später eine Entnahme, unterliegt diese der Umsatzbesteuerung. Wir zeigen Ihnen in einer Übersicht, wann Sie die Entnahmen versteuern müssen und welche aktuellen Pauschbeträge für Warenentnahmen gelten.
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