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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Die Taxonomie-Version 6.9 liegt vor: Nur wenn Sie diese Neuerungen kennen, können Sie Ihre E-Bilanz ohne Fehler an Ihr Finanzamt übermitteln
Welche Daten Sie mit Ihrer E-Bilanz an das für Sie zuständige Finanzamt senden, ist durch die jeweils gültige Taxonomie vorgegeben. Vereinfacht gesagt handelt es sich dabei um ein vorgegebenes Datenschema, das Sie mit Ihren Angaben befüllen müssen. Kürzlich hat das Finanzministerium eine überarbeitete Version veröffentlicht, die ab 2026 verpflichtend anzuwenden ist. Das bringt die neue Version mit sich.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Bilanzierung kompakt (8): Mit diesen Verfahren gelingt Ihnen die handels- und steuerrechtliche Bewertung Ihres Vorratsvermögens im Handumdrehen
In der letzten Ausgabe von Rechnungswesen aktuell habe ich für Sie zusammengefasst, welche Vorschriften für Ihre Inventur gelten. Auf dieser Grundlage können Sie im nächsten Schritt aufsetzen und sich an die Bewertung des so ermittelten Vorratsvermögens machen. Wie Sie dabei vorgehen und welche Voraussetzungen sowie Vereinfachungen es gibt, lesen Sie in Teil 8 dieser Serie.
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