Führt Ihr Unternehmen energetische Sanierungen bei Immobilien durch, benötigen Ihre Kunden für die Steuerermäßigung eine entsprechende Bescheinigung von Ihnen. Das Muster dieser Bescheinigung wurde jetzt neu aufgelegt (BMF-Schreiben vom 23.12.2024, Az. IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :008 DOK 2024/1122436).