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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Energetische Sanierung ab 2025: Ihre Kunden benötigen nur noch diese eine Bescheinigung von Ihnen
Führt Ihr Unternehmen energetische Sanierungen bei Immobilien durch, benötigen Ihre Kunden für die Steuerermäßigung eine entsprechende Bescheinigung von Ihnen. Das Muster dieser Bescheinigung wurde jetzt neu aufgelegt (BMF-Schreiben vom 23.12.2024, Az. IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :008 DOK 2024/1122436).
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