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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Einkommensteuerreform 2027: Diese Änderungspläne müssen Sie für Ihre Lohnabrechnungen kennen
Die Bundesregierung hat den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 vorgelegt. Viele der zuvor diskutierten Verschärfungen haben den bisherigen Gesetzgebungsprozess nicht überstanden. Dennoch enthält das Paket einige Änderungen, die insbesondere für Ihre Lohnbuchhaltung von praktischer Bedeutung sind. Ich zeige Ihnen, auf welche Punkte Sie sich bereits jetzt einstellen sollten.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Gute Nachrichten bei Abfindungen, Entschädigungen & Co: Ihr Finanzamt nimmt Ihnen diese Arbeit jetzt ab
Außerordentliche Einkünfte, wie zum Beispiel Abfindungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre, die unter die Tarifermäßigung nach § 34 Einkommensteuergesetz fallen, werden ab dem Veranlagungszeitraum 2025 nicht mehr durch Sie im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Was das für Sie als Arbeitgeber und Ihre Mitarbeiter bedeutet, habe ich für Sie aufbereitet.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Verluste aus russischen Staatsanleihen sind nicht abzugsfähig
Erzielen Sie wegen der Nichthandelbarkeit von russischen Staatsanleihen oder russischen Aktien Verluste, so können Sie diese nicht für einen Verlustausgleich im Rahmen Ihrer Einkommensteuerveranlagung 2022 berücksichtigen. Dies hat das Sächsische Finanzgericht in Leipzig mit Urteil vom 25.2.2026 (Az. 2 K 602/25, veröffentlicht am 20.4.2026) entschieden.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Ein Ehegatten-Mietverhältnis ist kein Scheingeschäft
Verträge zwischen Ehegatten führen immer wieder zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt, wenn einer der Beteiligten Unternehmer ist. So auch in diesem Fall, den der BFH am 22.7.2025 (Az. VIII R 23/23, veröffentlicht am 28.8.2025) zugunsten des Ehepaars entschied.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Der Zoll intensiviert 2025 seine Kontrollen – diese Unterlagen müssen Ihre Mitarbeiter immer dabei haben
Das Bundesfinanzministerium hat am 3.6.2025 die Jahresbilanz der Zollverwaltung vorgelegt. Danach hat der Zoll im Bereich Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung rund 97.000 Strafverfahren und 50.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die festgestellte Schadenssumme beläuft sich auf mehr als 766 Mio. €. Die neue Bundesregierung wird die Kontrollen in diesem Bereich weiter ausdehnen. Damit eine Kontrolle der FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) möglichst schnell und bei Ihnen ohne Nachzahlung abgewickelt werden kann, halten Sie sich an meine nachfolgenden Tipps.
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