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Nutzen Sie ein elektronisches Kassensystem, müssen Ihre Kassenbelege bestimmte Informationen enthalten, die es unmöglich machen sollen, Umsätze nachträglich „verschwinden“ zu lassen. Hierzu drucken viele Unternehmen einen QR-Code auf ihre Kassenbelege. Die Finanzverwaltung hat mit Verfügung der OFD NRW (Az. O 2372 2025-0018053 vom 02.12.2023) die Finanzämter über die Neuanschaffung des Barcode-Scanners BCST.52 informiert.
Das Bundesministerium der Finanzen beabsichtigt, die Regeln zur elektronischen Kassenführung anzupassen. Die Ziele: Bürokratie abbauen, Rechtssicherheit stärken und Manipulationsmöglichkeiten weiter reduzieren. Am 24.7.2025 hat das Ministerium die 2. Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung als Referentenentwurf veröffentlicht, zu dem derzeit die Verbände Stellung nehmen sollen. Wir zeigen Ihnen, welche Änderungen in der Praxis auf Sie zukommen können.
Stellen Sie Ihren Kunden einen Kassenbeleg zur Verfügung, machen Sie am besten sofort den Selbsttest: Enthält Ihr Beleg alle unten aufgeführten Angaben? Falls Nein, handeln Sie sofort und ändern Sie […]
Eine Kassenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Nach wie vor dürfen Sie eine offene Ladenkasse führen und sich so die oftmals teure Anschaffung einer modernen elektronischen Kasse sparen. Daran wird auch die neue Bundesregierung nichts ändern. Allerdings müssen Sie zukünftig einen weiteren, unbaren Zahlungsweg akzeptieren und Ihren Kunden zur Verfügung stellen, so sieht es der Gesetzesentwurf vom 4.6.2025 des Kabinetts vor.
Die Gastronomie oder der Einzelfachhandel nutzt sie immer: die Kasse. Aber auch die meisten anderen Unternehmen bieten noch den Vorort-Verkauf für Kunden an, selbst wenn ein Großteil der Kunden Waren bestellt und per Banküberweisung zahlt. Und für den Einzelhandel vor Ort – sei es als Outlethandel oder Werksverkauf – nutzen die Unternehmen dann auch eine Kasse für die Kundenverkäufe. Für Juli 2025 müssen Sie als Kassen-Nutzer
Meldepflichten an das Finanzamt beachten.
Seit ihrer Einführung im Jahr 2020 steht die Belegausgabepflicht in der Kritik. Im Wahlkampf wurde die Abschaffung dieser Verpflichtung gefordert, da ohnehin kein Kunde den Beleg mitnehmen würde. Diese Idee hat aber keine Chance auf Umsetzung, wie die Bundesregierung am 31.1.2025 mitteilte (BT-Drucksache 20/14810, Tz. 20).