Beißen Sie in einen knackigen Apfel, braten sich ein saftiges Steak oder zapfen sich ein frisches Bier, so sitzt auch immer der Fiskus mit am Tisch. Immer dann, wenn Sie die genannten Waren Ihrem Betriebsvermögen entnommen haben, erfassen Sie eine unentgeltliche Wertabgabe. Aber keine Sorge, Sie können Pauschalen nutzen, die die ganze Sache vereinfachen.