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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Wenn der kleine Hunger kommt: So besteuern Sie Brötchen, Steak und Co.
Beißen Sie in einen knackigen Apfel, braten sich ein saftiges Steak oder zapfen sich ein frisches Bier, so sitzt auch immer der Fiskus mit am Tisch. Immer dann, wenn Sie die genannten Waren Ihrem Betriebsvermögen entnommen haben, erfassen Sie eine unentgeltliche Wertabgabe. Aber keine Sorge, Sie können Pauschalen nutzen, die die ganze Sache vereinfachen.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Mit diesen Pauschalen sind Sie auch 2026 bei Ihrem Eigenverbrauch auf der sicheren Seite
Den ganzen Tag von Lebensmitteln umgeben zu sein, kann durchaus eine Herausforderung sein. Nachvollziehbar, dass etwa der Gastronom oder der Einzelhändler auch mal von den eigenen Waren und Produkten probiert. Das weiß auch die Finanzverwaltung und möchte diesen sogenannten Eigenverbrauch besteuert wissen. Ich zeige Ihnen, wie einfach das geht.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Der Fiskus sitzt immer mit am Tisch: Der kleine und große Hunger wird für Sie jetzt teurer
Da liegt das warme Brötchen oder das saftige Steak vor Ihnen und Sie beißen mit Freude hinein. Doch Achtung: Der Fiskus will ein Stück vom Kuchen abhaben. Damit Sie nicht jeden einzelnen Artikel erfassen müssen, hat der Fiskus die Pauschalbeträge für das Jahr 2025 veröffentlicht (BMF-Schreiben vom 21.1.2025).
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Wie erfassen wir den monatlichen Eigenverbrauch in unserer Buchhaltung?
Frage: Zusammen mit meinem Bruder betreibe ich seit Anfang Januar 2025 ein Café. Natürlich kommt es auch mal vor, dass wir uns einen Kaffee oder auch Backwaren aus dem Sortiment gönnen. Aus meiner vorherigen Tätigkeit weiß ich, dass wir diese Entnahmen versteuern müssen. Die dafür maßgeblichen Sachentnahme-Pauschalen habe ich gefunden. Wie erfasse ich diese nun in der Buchhaltung?
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Urteil 8: Ihr Finanzamt darf nicht schätzen, wenn Sie amtliche Pauschbeträge anwenden
Sie können aus dem Unternehmen jederzeit Sachentnahmen tätigen. Damit Sie nicht jede kleinste Entnahme aufzeichnen müssen, hat das BMF jährliche pauschale Sachbezugswerte für Sie ermittelt, mit denen Sie die Entnahmen pauschal versteuern. Ihr Finanzamt muss das anerkennen, auch wenn Sie gegen Aufzeichnungspflichten verstoßen haben.
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