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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Ihr Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO: So setzen Sie sich gegen das Finanzamt durch
Der Bundesfinanzhof hat für Sie Folgendes klargestellt: Sie können vom Finanzamt Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten verlangen, selbst dann, wenn Sie die Daten selbst eingereicht haben oder sie Ihnen bereits bekannt sind. Der BFH gibt Ihnen ein starkes Instrument in die Hand. Hier erfahren Sie, wie Sie es konkret nutzen können, um sich gegen das Finanzamt zu wehren.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
200 € Schadensersatz für Mitarbeiter wegen Tests von Cloudlösungen
Ihr Mitarbeiter kann einen Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung haben, wenn Sie als Arbeitgeber seine personenbezogenen Echtdaten innerhalb des Konzerns an eine andere Gesellschaft übertragen, um die cloudbasierte Software für Personalverwaltung „Workday“ zu testen. Dies haben die Richter des Bundesarbeitsgerichts mit Urteils vom 8.5.2025 (Az. 8 AZR 209/21) entschieden.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Sie haben das Recht beim Finanzamt Auskunft über Ihre gespeicherten Daten zu erhalten
Nach der DSGVO haben Sie das Recht, Auskünfte über die bei Behörden oder Unternehmen über Sie gespeicherten Daten zu erhalten. Doch welchen Aufwand müssen Sie betreiben, wenn ein Kunde Auskunft über die von Ihnen über ihn gespeicherten Daten erhalten will? Der BFH hat hierzu mit seinem Urteil vom 14.1.2025 (Az. IX R 25/22, veröffentlicht am 6.3.2025) eine klare Position bezogen: Behörden und Unternehmen müssen Auskunft über die bei ihnen gespeicherten Daten geben, gleichgültig, wie viel Aufwand hierzu nötig ist.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Urteil 6: So nutzen Sie Ihr Recht auf Auskunftsanspruch über Ihre gespeicherten Daten richtig
Wie in der Presse häufig zu lesen ist, speichert Ihr Finanzamt immer mehr persönliche Daten von Ihnen, die über die Steuererklärung an sich hinausgehen. Dabei drängt sich die Frage auf, welche Daten das sind? Dies können Sie in Erfahrung bringen, denn Sie haben das Recht auf eine Auskunft nach der Datengrundschutz-Grundverordnung. Der BFH zeigt Ihnen, wie Sie dabei vorgehen müssen.
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