Der Bundesfinanzhof hat für Sie Folgendes klargestellt: Sie können vom Finanzamt Auskunft über Ihre personenbezogenen
Daten verlangen, selbst dann, wenn Sie die Daten selbst eingereicht haben oder sie Ihnen bereits bekannt sind. Der BFH gibt Ihnen ein starkes Instrument in die Hand. Hier erfahren Sie, wie Sie es konkret
nutzen können, um sich gegen das Finanzamt zu wehren.