Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Ein Kfz-Meister, der seine Werkstatt mit Gewinn betreibt, muss neben der Umsatz- und der Einkommen- auch Gewerbesteuer zahlen. Im Verfahren, das die Richter des BFH am 22.4.2025 (Az. VIII B 88/24, veröffentlicht am 8.5.2025) entschieden haben, ging es um die Frage, ob die Tätigkeit des Kfz-Meisters mit der eines Ingenieurs vergleichbar ist. Wäre sie es, würde der Kfz-Meister Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG erzielen. Diese unterliegen nicht der Gewerbesteuer.
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