Bereits in 2019 hatte der BFH ein viel beachtetes Urteil zur gewerbesteuerlichen Abfärbung bei einer rein vermögensverwaltenden KG gefällt, die an einer anderen KG mit gewerblichen Einkünften beteiligt war. Eben diese Rechtsprechung hatte die Finanzverwaltung mit einem Nichtanwendungserlass belegt. Nun wurde dieser Erlass überraschend aufgehoben, was positive Folgen für Sie haben kann.