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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Gewerbesteuerliche Abfärbung: Das bedeutet die Aufhebung des Nichtanwendungserlasses für Sie
Bereits in 2019 hatte der BFH ein viel beachtetes Urteil zur gewerbesteuerlichen Abfärbung bei einer rein vermögensverwaltenden KG gefällt, die an einer anderen KG mit gewerblichen Einkünften beteiligt war. Eben diese Rechtsprechung hatte die Finanzverwaltung mit einem Nichtanwendungserlass belegt. Nun wurde dieser Erlass überraschend aufgehoben, was positive Folgen für Sie haben kann.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Keine Gewerbesteuerfreiheit für einen Kfz-Meisterbetrieb
Ein Kfz-Meister, der seine Werkstatt mit Gewinn betreibt, muss neben der Umsatz- und der Einkommen- auch Gewerbesteuer zahlen. Im Verfahren, das die Richter des BFH am 22.4.2025 (Az. VIII B 88/24, veröffentlicht am 8.5.2025) entschieden haben, ging es um die Frage, ob die Tätigkeit des Kfz-Meisters mit der eines Ingenieurs vergleichbar ist. Wäre sie es, würde der Kfz-Meister Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG erzielen. Diese unterliegen nicht der Gewerbesteuer.
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Enthalten in Buchführung und Steuern
G 45 Gewerbesteuer
Diese Betriebe unterliegen der Gewerbesteuer Selbstständige, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, sind grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Wer hingegen Einkünfte aus freiberuflicher oder sonstiger selbstständiger Tätigkeit erzielt, muss, ebenso wie Land- und Forstwirte, […]
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
BFH: Ein Kfz-Meister ist nicht mit einem Ingenieur vergleichbar
Eine selbstständige Tätigkeit im Sinne des § 18 EStG auszuüben, bringt klare steuerliche Vorteile. Die Gewerbesteuer, die ein gewerblich tätiger Kfz-Meister zu zahlen hat, bleibt einem selbstständig tätigen Ingenieur erspart. Aus diesem Grund begehrte ein solcher Kfz-Meister vor dem BFH die Gleichstellung seiner Tätigkeiten mit denen eines Ingenieurs (Urteil vom 22.4.2025, Az. VIII B 88/24).
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Freiberufler aufgepasst: Lassen Sie sich die Umqualifizierung Ihrer Einkünfte nicht gefallen!
In der Praxis kommt es immer wieder zu Streitigkeiten, ob die Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit in eine gewerbliche Tätigkeit umqualifiziert werden können, die dann Gewerbesteuer kostet. Der BFH hat mit dem Urteil vom 4.2.2025 (Az. Az. VIII R 4/22, veröffentlicht am 27.3.2025) entschieden, dass die Umwidmung bei einer Zahnarztpraxis nicht zulässig sei, wenn bestimmte Vorgaben eingehalten werden.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Einkünfte bei einem Zusammenschluss von Freiberuflern: Was passiert, wenn ein Mitunternehmer lediglich die kaufmännische Führung übernimmt?
Freiberufler wie Ärzte oder Architekten erzielen grundsätzlich keine gewerblichen Einkünfte und müssen damit keine Gewerbesteuer zahlen. Das gilt auch, wenn sie sich mit anderen Freiberuflern der gleichen Branche zusammenschließen. Gefährlich wird es nur dann, wenn die Tätigkeit teilweise eine gewerbliche Prägung bekommt. Der BFH hat dazu am 4.2.2025 ein sehr interessantes Urteil gefällt (Az. VIII R 4/22, veröffentlicht am 27.3.2025).
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Als Tätowierer müssen Sie dieses Urteil kennen und sofort handeln
Der Urteilsfall betrifft einen Tätowierer, der seit 2013 tätig ist. Das hierzu ursprünglich angemeldete Gewerbe meldete er im Verlauf des Jahres 2018 ab. Als Grund gab er an, dass er freiberuflich tätig sei. In seiner Einkommensteuererklärung 2019 gab er einen Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit i.H.v. 36.864 € an. Der Fiskus machte hier nicht mit. Die vom Tätowierer als freiberuflich erklärten Einkünfte wurden zu gewerblichen. Zusätzlich ermittelte das Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag mit 430 €.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Ab sofort gibt es digitale Gewerbesteuerbescheide in Berlin
Eine Zustellung der folgenden Bescheide ist in Berlin ab sofort vollumfänglich auf digitalem Weg möglich: Gewerbesteuerbescheide Gewerbesteuermessbescheide Bescheide über die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages Bescheide über die Feststellung des Gewerbeverlustes Achtung […]
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Urteil 2: Betriebsverpachtung clever nutzen – so sichern Sie sich die erweiterte Gewerbesteuer-Kürzung!
Zahlen Sie gerne Gewerbesteuern? Der BFH eröffnet Ihnen neue Gestaltungsspielräume bei der Gewerbesteuer, um Ihre Steuerlast nachhaltig zu senken. So bieten sich für Sie nun strategische Vorteile der erweiterten Gewerbesteuer-Kürzung – auch bei Betriebsverpachtungen. Entdecken Sie, wie Sie Ihren eigenen Grundbesitz optimal nutzen können.
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