Die Umsetzung der europäischen „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD), der Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung, in nationales Recht, verläuft bereits seit Jahren zäh wie Kaugummi. Zu umfangreich, zu kompliziert, zu umständlich – laut vieler Rückmeldungen aus der deutschen Wirtschaft. Nun gibt es einen neuen Anlauf mit geänderten Inhalten. Was der neue Referentenentwurf für Sie bedeutet.