Die Wohnung eines Arbeitnehmers war zu klein, um dort ein Arbeitszimmer einzurichten. Kurz entschlossen suchte er eine größere Wohnung und richtete eines ein. Ist dies ein ausreichend beruflicher Zusammenhang, damit Sie die Umzugskosten steuerfrei erstatten dürfen? Nein, entschied der BFH mit seinem Urteil vom 5.2.2025 (Az. VI R 3/23). Unter welchen Voraussetzungen Sie Ihren Mitarbeitern beim Umzug steuerfreie Zahlungen zukommen lassen können, habe ich für Sie aufbereitet.