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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Beantragen Sie jetzt Ihre Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen
Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen (§ 48b Einkommensteuergesetz) können im Finanzamt vor Ort nicht mehr sofort ausgestellt und direkt ausgehändigt werden. Stellen Sie sich darauf ein, dass es ein paar Wochen dauert, bis Sie die Freistellungsbescheinigung erhalten. Hierauf weist das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz hin (Pressemitteilung v. 2.12.2025).
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Auch im neuen Jahr gilt: Prüfen Sie nicht nur Ihre Steuerbescheide, sondern auch die laufenden BFH-Revisionsverfahren ganz genau
In regelmäßigen Abständen stelle ich Ihnen die neuesten vor dem BFH anhängigen Verfahren vor. Denn Sie können nur dann in der undurchsichtigen Steuerrechtsprechung den Überblick behalten und die richtigen Entscheidungen treffen, wenn Sie mit Ihrem Finanzamt auf Augenhöhe bleiben. 3 Schritte genügen, um ohne eigene Kosten zu Ihrem Recht zu kommen.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Ganz aktuell: Diese Fälle entscheidet der BFH, sind Sie betroffen, legen Sie Einspruch ein
Regelmäßig veröffentlicht der BFH eine Liste über Fallkonstellationen, die er demnächst entscheiden wird, so auch am 20.11.2025. Und diese Liste hat es in sich. Gehen Sie sie direkt einmal durch, ob ein für Ihre Steuerbelange relevanter Fall dabei ist, denn dann sollten Sie sofort handeln.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Achtung: Ab 2026 ändert sich die Bekanntgabe dieser Steuerbescheide und anderer Verwaltungsakte
Erinnern Sie sich noch an das Bürokratieentlastungsgesetz IV, das Ende 2024 auf den Weg gebracht wurde und zum 1.1.2025 in Kraft getreten ist? Neben den verkürzten Aufbewahrungsfristen enthielt das Vorhaben auch Änderungen rund um die Bekanntgabe von elektronischen Steuerbescheiden. Eben diese werden ab Anfang 2026 wirksam. Lesen Sie hier, was Sie dazu wissen müssen.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Ihr Einspruch lohnt sich: In 68 % der Fälle ändert der Fiskus den Steuerbescheid zu Ihren Gunsten
Als Steuerverantwortlicher prüfen Sie die Steuerbescheide Ihres Unternehmens. Stimmen Ihre Berechnungen mit denen des Fiskus überein, ist alles erledigt und Sie können den Steuerbescheid abheften. Weicht er von Ihren Berechnungen ab, können Sie einen Einspruch einlegen. Wann ist das sinnvoll, wie gehen Sie hier vor? Das BMF hat im Monatsbericht 09/2025 die Statistik 2024 über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern veröffentlicht, die ich für Sie ausgewertet habe.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Billigkeitsmaßnahmen: Wann ist welche Behörde zuständig?
Es kann vorkommen, dass Sie zu Steuernachzahlungen aufgefordert werden und diesen nicht nachkommen können – dabei muss es sich nicht zwingend um eine drohende Insolvenz handeln, sondern es kann auch an einer Naturkatastrophe oder anderen außergewöhnlichen Umständen liegen. Möglicherweise können Sie dann durch sog. Billigkeitsmaßnahmen beantragen, dass Sie die Steuern vorläufig nicht zahlen müssen.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Kostenlos von aktuellen BFH-Verfahren profitieren – mit Ihrem Einspruch
In regelmäßigen Abständen stelle ich Ihnen die neuesten vor dem BFH anhängigen Verfahren vor. Denn Sie können nur dann in der undurchsichtigen Steuerrechtsprechung den Überblick behalten und die richtigen Entscheidungen treffen, wenn Sie mit Ihrem Finanzamt auf Augenhöhe bleiben. 3 Schritte genügen, um ohne eigene Kosten zu Ihrem Recht zu kommen.
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