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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens, gibt‘s wegen überlanger Verfahrensdauer keine Entschädigung
Bei einem Rechtsstreit haben Sie die Möglichkeit, das Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Das heißt dann auch: Bis die Entscheidung nach ein paar Jahren fällt, passiert nichts. Haben Sie dann aber wegen einer überlangen Verfahrensdauer Anspruch auf eine Entschädigung? „Nein!“, sagen die Richter des BFH (Urteil vom 25.2.2026, Az. X K 2/25, veröffentlicht am 28.5.2026).
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Weder Schreib- noch Rechenfehler: Diese teuren Auswirkungen können Ungenauigkeiten mit sich bringen
Nach § 173a AO können Steuerbescheide aufgehoben oder geändert werden, wenn dem Steuerpflichtigen bei der Erstellung der Steuererklärung mechanische Fehler unterlaufen sind, die zu falschen Angaben geführt ­haben. Doch reichen mechanische Fehler bis in die Funktionsweise von ERP-Systemen? Lesen Sie hier, warum es im Detail auf Ihre Eingaben, Ihre Kontrollen und noch viel mehr auf Ihren menschlichen Sachverstand ankommt.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Andere streiten vor dem BFH, Sie profitieren von einem einzigen Einspruch: Das sind die neuesten Revisionsverfahren
In regelmäßigen Abständen stelle ich Ihnen die neuesten vor dem BFH anhängigen Verfahren vor. Denn Sie können nur dann in der undurchsichtigen Steuerrechtsprechung den Überblick behalten und die richtigen Entscheidungen treffen, wenn Sie mit Ihrem Finanzamt auf Augenhöhe bleiben. 3 Schritte genügen, um ohne eigene Kosten zu Ihrem Recht zu kommen.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Finanzamt oder Finanzgericht? So reichen Sie Ihre Klage richtig ein
Wenn Sie sich gegen einen Steuerbescheid wehren und Klage erheben möchten, führt der Weg grundsätzlich zum Finanzgericht. Das ergibt sich eindeutig aus § 64 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO). In der Praxis gibt es jedoch eine Besonderheit, die viele kennen, und heute leicht falsch einschätzen: die Möglichkeit, eine Klage auch beim Finanzamt einzureichen. Wir zeigen Ihnen, was Sie dabei beachten müssen.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Passen Sie jetzt Ihre laufenden Vorauszahlungen an und schützen Sie sich vor bösen Überraschungen
Ihre Vorauszahlungen, die jeweils 4-mal jährlich fällig werden, basieren auf Ihrem zu versteuernden Einkommen Ihres letzten Steuerbescheids. Rechnen Sie im Jahr 2026 mit höheren oder niedrigeren Gewinnen, handeln Sie jetzt und passen Sie Ihre laufenden Vorauszahlungen an. So verhindern Sie hohe Nachzahlungen und sichern sich letztendlich Ihre Liquidität.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Wenn es auf jeden Tag ankommt: Wie ein Briefumschlag Ihre Einspruchs-/Klagefrist verlängern kann
Schriftverkehr, den Sie von der Finanzverwaltung erhalten, gilt 4 Tage nach Aufgabe zur Post als zugegangen. Ab dann beginnt die Rechtsbehelfsfrist. Weichen aber das Briefdatum und der Stempelaufdruck auf dem Briefumschlag voneinander ab, ist die Bekanntgabevermutung entkräftet. So lässt sich der Beschluss des BFH vom 17.2.2026 (Az. IW B 95/25, veröffentlicht am 5.3.2026) zusammenfassen.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Wenn die Vollstreckung durch das Finanzamt droht, prüfen Sie, ob der Fiskus diese Voraussetzungen eingehalten hat
Es kann immer wieder passieren, dass Ihr Unternehmen in einem Liquiditätsengpass steckt. Kommt dann noch die fällige Steuer hinzu, wird es oftmals ganz eng. Zahlen Sie die ausstehenden Beträge nicht pünktlich, läuft das Vollstreckungsverfahren des Fiskus an. Ich zeige Ihnen, was der Fiskus darf und was Sie unternehmen können, um Pfändungen bei Ihren Auftraggebern zu verhindern.
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