Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen (§ 48b Einkommensteuergesetz) können im Finanzamt vor Ort nicht mehr sofort ausgestellt und direkt ausgehändigt werden. Stellen Sie sich darauf ein, dass es ein paar Wochen dauert, bis Sie die Freistellungsbescheinigung erhalten. Hierauf weist das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz hin (Pressemitteilung v. 2.12.2025).