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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Passen Sie jetzt Ihre laufenden Vorauszahlungen an und schützen Sie sich vor bösen Überraschungen
Ihre Vorauszahlungen, die jeweils 4-mal jährlich fällig werden, basieren auf Ihrem zu versteuernden Einkommen Ihres letzten Steuerbescheids. Rechnen Sie im Jahr 2026 mit höheren oder niedrigeren Gewinnen, handeln Sie jetzt und passen Sie Ihre laufenden Vorauszahlungen an. So verhindern Sie hohe Nachzahlungen und sichern sich letztendlich Ihre Liquidität.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Wenn es auf jeden Tag ankommt: Wie ein Briefumschlag Ihre Einspruchs-/Klagefrist verlängern kann
Schriftverkehr, den Sie von der Finanzverwaltung erhalten, gilt 4 Tage nach Aufgabe zur Post als zugegangen. Ab dann beginnt die Rechtsbehelfsfrist. Weichen aber das Briefdatum und der Stempelaufdruck auf dem Briefumschlag voneinander ab, ist die Bekanntgabevermutung entkräftet. So lässt sich der Beschluss des BFH vom 17.2.2026 (Az. IW B 95/25, veröffentlicht am 5.3.2026) zusammenfassen.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Gleicht der Fiskus Ihre elektronisch vorliegenden Daten nicht ab, muss er Ihren Steuerbescheid ändern
Der Fall, den das Finanzgericht Münster entschieden hat, betrifft zwar die Kirchensteuerfestsetzung, ist aber über den Einzelfall hinaus von Bedeutung. Der BFH muss jetzt die Frage klären, ob der Fiskus elektronisch vorhandene Daten übernehmen muss, wenn der Steuerzahler andere in seiner Einkommensteuererklärung angibt (Urteil vom 24.10.2025, Az. 4 K 884/23 Ki).
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Corona-Überbrückungshilfen: Schlussbescheide sind auch ohne Unterschrift gültig
Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 18.12.2025 (Az. 35 K 166/25) entschieden, dass für die wirksame Zustellung eines Schlussabrechnungsbescheids im Zusammenhang mit den Corona-Überbrückungshilfen keine handschriftlich unterschriebene Urschrift erforderlich ist. Eine maschinelle Namenswiedergabe der verantwortlichen Bediensteten ist vollkommen ausreichend.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Andere streiten vor dem BFH, Sie profitieren von einem einzigen Einspruch: Das sind die neuesten Revisionsverfahren
In regelmäßigen Abständen stelle ich Ihnen die neuesten vor dem BFH anhängigen Verfahren vor. Denn Sie können nur dann in der undurchsichtigen Steuerrechtsprechung den Überblick behalten und die richtigen Entscheidungen treffen, wenn Sie mit Ihrem Finanzamt auf Augenhöhe bleiben. 3 Schritte genügen, um ohne eigene Kosten zu Ihrem Recht zu kommen.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Ab 2027 erhalten Sie Ihren Steuerbescheid digital – es sei denn, Sie widersprechen
Heften Sie den Steuerbescheid, den Sie im Jahr 2026 erhalten, gut ab. Denn es könnte der letzte sein, den Sie auf Papier erhalten. Die Finanzverwaltung stellt die Bekanntgabe ihrer Steuerbescheide vom Papierverfahren auf eine digitale Variante um (Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, Mitteilung vom 26.1.2026).
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