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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Volle Vorsteuer auch dann, wenn Sie die Durchschnittsbesteuerung anwenden
Der Urteilsfall betrifft eine KG, die eine Putenmast betrieb. Das Unternehmen nahm im Jahr 2018 an einem Programm zur Förderung einer tiergerechten und nachhaltigeren Fleischerzeugung teil. Im Rahmen dieses Programms verpflichtete sich der Betrieb, über die gesetzlichen Anforderungen an Putenmastbetriebe hinausgehende Anforderungen und Qualitätskriterien einzuhalten. Dies war eine Voraussetzung für die Teilnahme an dem Programm, die später auch geprüft wurde (BFH-Urteil vom 29.8.2024, Az. V R 15/23, veröffentlicht am 9.1.2025).
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