Mehrzweck-Gutscheine sind im Vertrieb vielleicht auch schon für Sie längst Alltag. Doch sobald mehrere Handelsstufen
beteiligt sind, wird es umsatzsteuerlich anspruchsvoll. Wenn Sie hier nicht sehr genau arbeiten, riskieren Sie schnell Nachforderungen, obwohl die Gutscheinübertragung von Mehrzweck-Gutscheinen eigentlich als nicht steuerbar gilt. Ein guter Grund für uns, diesen umsatzsteuerlichen Vorgang für Sie zu erläutern.