In der Praxis ist der Punkt „Bewirtungskosten“ ein häufiges
Prüfungsthema. Zwar sind Sie als Unternehmen in der Wahl der Bewirtungsart in vielerlei Hinsicht – in Hinblick auf die steuerliche Abzugsfähigkeit – frei, doch müssen Sie einige rechtliche Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt von einer Betriebsausgabe und dem Vorsteuerabzug
profitieren zu können. Aufgrund dieser Komplexität schleichen sich schnell Fehler in der steuerlichen Behandlung dieser Ausgaben ein, die Sie bei späteren Außenprüfungen des Finanzamtes teuer zu stehen kommen können. Die folgenden Übersichten soll Ihnen die richtige Handhabung ermöglichen.