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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Wann Ihre innergemeinschaftlichen Lieferungen auch ohne Gelangensbestätigungen steuerfrei sind
Die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen ist immer wieder Thema in Außenprüfungen des Finanzamtes – besonders bei Umsatzsteuersonderprüfungen. Denn für die Steuerfreiheit müssen Sie Ihre Belege und Nachweispflichten besonders beachten. Liegen Nachweise nicht oder nicht richtig vor, kann Sie dies teuer zu stehen kommen: Das Finanzamt kann die Steuerfreiheit versagen und Sie bleiben auf der Umsatzsteuer sitzen. Einen ähnlichen Fall hat nun der BFH verhandelt und kommt zu einer Erleichterung für manchen Unternehmer: Die Gelangensbestätigung ist nicht immer zwingend vorzuhalten!
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Digitalisierung der Nachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen – Ihre Chancen, Grenzen und Steuerfallen
Die Digitalisierung verändert derzeit die Nachweisführung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen grundlegend. Gelangensbestätigungen auf Papier, unterschriebene CMR-Frachtbriefe und klassische Speditionsbescheinigungen werden zunehmend durch digitale Versanddaten, elektronische Transportdokumente und automatisierte Archivierungssysteme ersetzt. Für Sie als Unternehmer stellt sich damit zwangsläufig die Frage: Reicht das steuerlich überhaupt aus? Die Antwort lautet grundsätzlich Ja. Allerdings entstehen mit der Digitalisierung zugleich neue steuerliche Risiken, die in Betriebsprüfungen zunehmend relevant werden.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Innergemeinschaftliche Lieferung: So bleibt Ihnen die Steuerfreiheit auch ohne Gelangensbestätigung erhalten
Eine innergemeinschaftliche Lieferung, also eine Lieferung von Waren innerhalb der EU, bleibt nach den Vorgaben des Umsatzsteuerrechts steuerfrei – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört der Nachweis, dass die Ware im anderen EU-Land angekommen ist. Insbesondere in Abholfällen zählte die Gelangensbestätigung lange als einziger prüfungssicherer Nachweis. Doch damit ist nach einem aktuellen BFH-Urteil nun Schluss.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Fallpraxis Umsatzsteuer: Warum Sie bei Drittlandkauf über die Niederlande in Deutschland Umsatzsteuer schulden
In unserem heutigen Fall aus unserer Reihe „Fallpraxis Umsatzsteuer“ geht es um einen deutschen Unternehmer, der in Norwegen eine Maschine kauft. Der norwegische Unternehmer führt die Maschine in den Niederlanden ein. Danach gelangt die Maschine nach Deutschland. Wie immer können Sie sich selbst prüfen, ob Sie diesen Sachverhalt auch so gelöst hätten.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Neues BMF-Schreiben: Wie Sie unentgeltliche Warenbewegungen innerhalb der EU richtig versteuern
Wenn Sie Waren unentgeltlich in einen anderen EU-Mitgliedstaat abgeben oder verbringen, stellt sich schnell die Frage: Können Sie diese Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei behandeln? Das BMF hat hierzu mit Schreiben vom 31.3.2026 eine klare und für die Praxis wichtige Position eingenommen. Wir zeigen, wie Sie es richtig machen.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Wann Sie trotz fehlgeleiteter innergemeinschaftlicher Lieferung die Steuerbefreiung anwenden können
Holt ein in anderem EU-Mitgliedstaat ansässiger Unternehmer bei Ihnen Liefergegenstände ab, wenden Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen die Steuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche Lieferung an. Doch was passiert, wenn Ihr Finanzamt feststellt, dass Ihr Kunde ohne Ihr Wissen die Liefergegenstände statt in einen anderen EU-Mitgliedstaat ins Drittland verbracht hat?
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns: Ihre Pflichten bei der USt-IdNr.-Prüfung
Eine wichtige für Voraussetzung für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung ist Ihre qualifizierte Kontrolle der Gültigkeit und Richtigkeit der USt-IdNr. Ihres Abnehmers. Hat sich diese geändert oder ist im Zeitpunkt Ihrer Lieferung nicht gültig, können Sie sich nicht auf die Vertrauensschutzregelung des § 6a Abs. 4 UStG berufen. Doch ist das wirklich so?
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Nachzahlungszinsen können erlassen werden
Der Urteilsfall des Finanzgerichts Niedersachsen vom 7.8.2025 (Az. 5 K 160/24, veröffentlicht am 19.11.2025) betrifft ein Unternehmen aus dem Automobilbereich. Es hatte Lieferungen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat ursprünglich als innergemeinschaftliche Erwerbe mit Vorsteuerabzug behandelt, Rechnungen wurden ohne Umsatzsteuerausweis erteilt.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Mit der Gelangensbestätigung bleibt Ihre EU-Lieferung steuerfrei
Innergemeinschaftliche Lieferungen sind immer dann steuerfrei, wenn Sie alle Formvorschriften beachten. Unterläuft Ihnen jedoch ein winziger Fehler, ist es mit der Steuerfreiheit schnell vorbei. Aktuell hat der BFH die Revision in einem Fall zugelassen, bei dem der Abnehmer einer Maschine dem Lieferanten bei Abholung keine Gelangensbestätigung ausgehändigt hat (BFH-Beschluss vom 29.8.2025, Az. V B 34/25 NV). Um Sie vor teuren Fehlern zu schützen, zeige ich Ihnen, welche Nachweise notwendig sind, um innergemeinschaftliche Lieferungen steuerfrei abzuwickeln.
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