Die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen ist immer wieder Thema in Außenprüfungen des Finanzamtes – besonders bei Umsatzsteuersonderprüfungen. Denn für die Steuerfreiheit müssen Sie Ihre Belege
und Nachweispflichten besonders beachten. Liegen Nachweise nicht oder nicht richtig vor, kann Sie dies teuer zu stehen kommen: Das Finanzamt kann die Steuerfreiheit versagen und Sie bleiben auf der Umsatzsteuer sitzen. Einen ähnlichen Fall hat nun der BFH verhandelt und kommt zu einer Erleichterung für manchen Unternehmer:
Die Gelangensbestätigung ist nicht immer zwingend vorzuhalten!