Suchergebnisse

4 Treffer
Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
1%-Regel: So machen Sie bei der Besteuerung Ihres Firmenwagens alles richtig
Trotz aller Unkenrufe ist der Firmenwagen noch immer das beliebteste Steuer-Extra Ihrer Mitarbeiter. Möchte Ihr Mitarbeiter ein besser ausgestattetes Auto fahren, kann er eine Zuzahlung vornehmen und so seinen geldwerten Vorteil mindern. Aber nicht jede Zuzahlung dürfen Sie mit dem geldwerten Vorteil verrechnen (vgl. BFH-Urteil vom 18.6.2024, Az. VIII R 32/20, veröffentlicht am 14.11.2024).
Vorschau anzeigen
Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
So behandeln Sie Sicherheitsaufwendungen für gefährdete Personen in Ihrem Unternehmen
Nicht nur Politiker werden angegriffen, sondern auch Klinikmitarbeiter und Unternehmenslenker. Wie Sie die Aufwendungen für etwaige Sicherheitsmaßnahmen steuerlich bewerten und wann möglicherweise ein geldwerter Vorteil zu versteuern ist, zeige ich Ihnen in diesem Beitrag (vgl. BMF-Schreiben vom 11.11.2024, Az. IV C 5 – S 2332/23/10006 :001 DOK 2024/0993358).
Vorschau anzeigen
Enthalten in Rechnungswesen aktuell
BFH: Keine Minderung des geldwerten Vorteils bei der 1%-Methode
Lässt sich die Minderung des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung eines Dienstwagens zur Privatnutzung, der nach der 1%-Regelung ermittelt wurde, durch den Ansatz selbst getragener Kosten erreichen? Mit dieser Frage hatte sich der BFH in einem kürzlich entschiedenen Fall zu befassen (Urteil vom 07.11.2024, Az. VIII R 32/20). Der Kläger wollte den anhand der pauschalen 1%-Methode ermittelten Vorteil durch von ihm getragene Kosten für Maut, Parken und AfA für einen privat angeschafften Fahrradträger mindern. Sämtliche der genannten Kosten entstanden anlässlich privater Fahrten.
Vorschau anzeigen
Filter
Sortieren nach: