Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Lässt sich die Minderung des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung eines Dienstwagens zur Privatnutzung, der nach der 1%-Regelung ermittelt wurde, durch den Ansatz selbst getragener Kosten erreichen? Mit dieser Frage hatte sich der BFH in einem kürzlich entschiedenen Fall zu befassen (Urteil vom 07.11.2024, Az. VIII R 32/20). Der Kläger wollte den anhand der pauschalen 1%-Methode ermittelten Vorteil durch von ihm getragene Kosten für Maut, Parken und AfA für einen privat angeschafften Fahrradträger mindern. Sämtliche der genannten Kosten entstanden anlässlich privater Fahrten.
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