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Im Steuerrecht geht es nicht nur um Zahlen. Es geht auch um Verfahren, Fairness und Ihr gutes Recht, gehört zu werden. Gerade in der Umsatzsteuer kommt es häufig vor, dass das Finanzamt von Ihrer Erklärung abweicht, etwa bei Vorsteuerabzug, innergemeinschaftlichen Lieferungen oder der Einordnung von Leistungen. Was viele Unternehmer nicht wissen: Bevor das Finanzamt zu Ihrem Nachteil entscheidet, soll es Sie anhören. Tut es das nicht, sollten Sie das nicht einfach hinnehmen.
Der Bundesfinanzhof hat einen Ausblick auf die zu erwartenden Entscheidungen des Jahres 2026 gegeben. Sofern Sie von einem der nachfolgenden Sachverhalte betroffen sind, legen Sie gegen Ihre aktuellen Steuerbescheide Einspruch ein. Denn dann können Sie von einer positiven Entscheidung kostenlos profitieren (BFH-Jahresbericht 2025 vom 25.2.2026).
Ein Schätzungsbescheid Ihres Finanzamts ist kein unveränderliches Urteil, aber er kann Ihre Steuerlast in ungeahnte Höhen treiben, wenn Sie nicht schnell und strukturiert reagieren. Wenn Sie wissen, wie Sie korrekt Einspruch einlegen und belastbare Unterlagen nachreichen, können Sie diese Nachzahlungen deutlich reduzieren, manchmal um Zehntausende Euro.
Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
Die Richter des BFH mussten sich mit der Frage befassen, ob eine im Jahr 2023 per Fax eingereichte Klage zulässig ist. Nein, lautet die Entscheidung aus München (BFH-Urteil vom 7.10.2025, Az. IX R 7/24, veröffentlicht am 20.11.2025).
Generell müssen Sie einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim zuständigen Finanzamt einreichen. Tun Sie das nicht, ist der Bescheid bestandskräftig und kann nicht mehr ohne Weiteres geändert werden, soweit er nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. In diesen Fällen bedarf es besonderer Änderungsvorschriften. Im wahren Leben gibt es dabei aber auch immer wieder
Situationen, in denen eine Einspruchsfrist abgelaufen ist – ohne Ihr eigenes Verschulden. Der BFH hat sich in einem Urteilsfall damit beschäftigt, wann ein Einspruch per E-Mail – der dem Finanzamt wohl nicht zugegangen war – zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand berechtigt.
Das BMF hat am 23.9.2025 die Statistik über die Einspruchsbearbeitung des Jahres 2024 veröffentlicht. Im Jahr 2024 sind bundesweit rund 5,9 Millionen Einsprüche gegen Steuerbescheide eingegangen – eine beeindrucken hohe Zahl. Knapp 2/3 der Rechtsbehelfe gegen Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte waren erfolgreich. Was aus der Statistik hervorgeht und warum es immer wichtig ist, Ihre Steuerbescheide genau zu prüfen,
erfahren Sie hier.
Sie haben den Steuerbescheid erhalten und sind mit den dort berücksichtigten Werten nicht einverstanden? Trotz aller Sorgfalt und Erläuterungen kann es vorkommen, dass Sie einen Sachverhalt steuerlich anders als das Finanzamt beurteilen. In diesen Fällen ändert das Finanzamt die Besteuerungsgrundlage und im Steuerbescheid tauchen andere Zahlen als erwartet auf. Bei Abweichungen zu Ihren Erklärungswerten gilt: Prüfen Sie, ob ein Einspruchsverfahren sinnvoll ist. Erfahren Sie, wann und wie Sie beim Rechtsbehelf richtig vorgehen.
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