Suchergebnisse

21 Treffer
Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Legen Sie gegen Aussetzungszinsen sofort Einspruch ein
Sofern Sie für Zeiträume zwischen dem 1.1.2014 und dem 31.12.2018 Aussetzungszinsen zahlen müssen, legen Sie gegen den Zinsbescheid Einspruch ein. Das Finanzgericht Münster hat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes von 0,5 % pro Monat (Urteil vom 3.6.2026, Az. 9 V 583/26, veröffentlicht am 1.7.2026).
Vorschau anzeigen
Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
In welchen Fällen das Finanzamt Sie anhören muss und wie Sie sich bei Nicht-Anhörung wehren
Im Steuerrecht geht es nicht nur um Zahlen. Es geht auch um Verfahren, Fairness und Ihr gutes Recht, gehört zu werden. Gerade in der Umsatzsteuer kommt es häufig vor, dass das Finanzamt von Ihrer Erklärung abweicht, etwa bei Vorsteuerabzug, innergemeinschaftlichen Lieferungen oder der Einordnung von Leistungen. Was viele Unternehmer nicht wissen: Bevor das Finanzamt zu Ihrem Nachteil entscheidet, soll es Sie anhören. Tut es das nicht, sollten Sie das nicht einfach hinnehmen.
Vorschau anzeigen
Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Einspruch, jetzt! Sichern Sie sich jetzt Ihre zukünftigen Rechte aus den BFH-Entscheidungen 2026
Der Bundesfinanzhof hat einen Ausblick auf die zu erwartenden Entscheidungen des Jahres 2026 gegeben. Sofern Sie von einem der nachfolgenden Sachverhalte betroffen sind, legen Sie gegen Ihre aktuellen Steuerbescheide Einspruch ein. Denn dann können Sie von einer positiven Entscheidung kostenlos profitieren (BFH-Jahresbericht 2025 vom 25.2.2026).
Vorschau anzeigen
Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Schätzungsbescheid prüfen, Einspruch einlegen
und Steuerlast reduzieren
Ein Schätzungsbescheid Ihres Finanzamts ist kein unveränderliches Urteil, aber er kann Ihre Steuerlast in ungeahnte Höhen treiben, wenn Sie nicht schnell und strukturiert reagieren. Wenn Sie wissen, wie Sie korrekt Einspruch einlegen und belastbare Unterlagen nachreichen, können Sie diese Nachzahlungen deutlich reduzieren, manchmal um Zehntausende Euro.
Vorschau anzeigen
Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Einspruchsfrist versäumt? In welchen Fällen Sie Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand haben
Generell müssen Sie einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim zuständigen Finanzamt einreichen. Tun Sie das nicht, ist der Bescheid bestandskräftig und kann nicht mehr ohne Weiteres geändert werden, soweit er nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. In diesen Fällen bedarf es besonderer Änderungsvorschriften. Im wahren Leben gibt es dabei aber auch immer wieder Situationen, in denen eine Einspruchsfrist abgelaufen ist – ohne Ihr eigenes Verschulden. Der BFH hat sich in einem Urteilsfall damit beschäftigt, wann ein Einspruch per E-Mail – der dem Finanzamt wohl nicht zugegangen war – zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand berechtigt.
Vorschau anzeigen
Filter
Sortieren nach: