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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
E-Rechnungspflicht ab 2025: Auch bei elektronischen Eingangsrechnungen muss die Sicherung Ihres Vorsteuerabzugs oberste Priorität haben
Ohne ordnungsgemäße Rechnung gibt es keinen Vorsteuerabzug. Diese Erkenntnis ist nicht neu und wird sich auch mit der verpflichtenden Nutzung von E-Rechnungen ab 2025 nicht ändern. Fehlende oder nicht ausreichende Angaben auf Rechnungen sind immer wieder Gegenstand von Betriebsprüfungen und führen zum nachträglichen Versagen des Vorsteuerabzugs. Ich zeige Ihnen, worauf Sie achten müssen – auch bei E-Rechnungen.
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