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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Fallpraxis Umsatzsteuer: Warum Sie bei Import einer Maschine aus der Schweiz Umsatzsteuer schulden
An dieser Stelle haben wir wieder einen Fall aus der täglichen Praxis der Betriebsprüfer für Sie. Dieses Mal geht es um einen Unternehmer, der in der Schweiz eine Maschine kauft und nach Deutschland einführt. Wie immer in dieser Reihe können Sie sich selbst prüfen, ob Sie den Sachverhalt auch so lösen würden.
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Fallpraxis Umsatzsteuer: Wie Sie eine Lieferung mit Auslandsverbringung in die Schweiz korrekt versteuern
Auch in dieser Ausgabe haben wir wieder einen Praxisfall aus der Betriebsprüfung für Sie. Es geht um einen in Deutschland ansässigen Unternehmer, der eine Maschine an einen Kunden aus Österreich liefert. Diese gelangt allerdings in die Schweiz. Wie erfolgt hier die Besteuerung? Wie immer prüfen Sie sich selbst, ob Ihre Lösung auch so ausfällt.
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Was Sie bei sonstigen Leistungen an Empfänger im Drittland genau prüfen sollten
Wenn Sie als Unternehmer sonstige Leistungen erbringen, kommt es für die Umsatzsteuer häufig darauf an, wo die Leistung steuerlich ausgeführt wird. Für bestimmte Leistungen an Nichtunternehmer mit Wohnsitz oder Sitz im Drittland gilt eine Sonderregel: Der Leistungsort verlagert sich an den Wohnsitz oder Sitz des Empfängers. Das bedeutet in vielen Fällen, dass die Leistung in Deutschland nicht steuerbar ist.
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Ausfuhr, Drittland, internationale Beförderung: Wann Ihre Vermittlung nach § 4 Nr. 5 UStG steuerfrei ist
Wenn Sie als Unternehmer Umsätze vermitteln, kann Ihre Provision unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit sein. Entscheidend ist dabei nicht Ihre Branche, sondern welche Art von Umsatz Sie vermitteln. § 4 Nr. 5 UStG nennt 4 Fallgruppen. Sie sollten genau prüfen, ob Ihr Geschäft darunter fällt.
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Sonstige Leistungen außerhalb der EU: Muss ich mich im Drittland für die Umsatzsteuer registrieren?
Erbringen Sie in Nicht-EU-Ländern sonstige Leistungen, müssen Sie systematisch den Leistungsort, mögliche Registrierungspflichten und lokale Reverse-Charge-‑/Bezugsteuer‑Regeln prüfen, um die richtige Umsatzsteuerregelung anzuwenden. Diese Checkliste hilft Ihnen dabei.
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So machen Sie bei der Versteuerung von sonstigen Leistungen in Nicht-EU-Ländern (Drittländern) alles richtig
Erbringen Sie in Nicht-EU-Ländern sonstige Leistungen, müssen Sie systematisch den Leistungsort, mögliche Registrierungspflichten und lokale Reverse-Charge-‑/Bezugsteuer‑Regeln prüfen, um die richtige Umsatzsteuerregelung anzuwenden. Diese Checkliste hilft Ihnen dabei.
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Fallpraxis Umsatzsteuer: Warum eine gebrochene Beförderung ins Drittland umsatzsteuerfrei ist
An dieser Stelle haben wir wieder einen Fall aus der täglichen Praxis der Betriebsprüfer. Heute geht es um einen Unternehmer, der eine Maschine an ein Unternehmen aus Norwegen liefert. Bereits in Hamburg wird die Verfügungsmacht verschafft. Wie immer können Sie sich selbst prüfen, ob Sie den Fall auch so gelöst hätten.
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Umsätze mit den Schweizer Nachbarn? Worauf Sie besonders achten sollten
Die Schweiz ist als unser direkter Nachbar für viele Unternehmen ein wichtiger Handelspartner. Doch anders als für Nachbarländer wie Österreich, Polen oder die Niederlande zählt die Schweiz als Nicht-EU-Land nicht zum europäischen Binnenmarkt. Das bedeutet: Vorschriften für innergemeinschaftliche Lieferungen, wie sie z. B. nach Österreich steuerfrei möglich sind, können Sie für Lieferungen in die Schweiz nicht anwenden. In der Schweiz gelten somit eigene mehrwertsteuerliche Regelungen: Was das für Sie bei der Leistungserbringung in der Schweiz bedeutet, erfahren Sie im Folgenden.
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