Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Die Schweiz ist als unser direkter Nachbar für viele Unternehmen ein wichtiger Handelspartner. Doch anders als für Nachbarländer wie Österreich, Polen oder die Niederlande zählt die Schweiz als Nicht-EU-Land nicht zum europäischen Binnenmarkt. Das bedeutet: Vorschriften für innergemeinschaftliche Lieferungen, wie sie z. B. nach Österreich steuerfrei möglich sind, können Sie für Lieferungen in die Schweiz nicht anwenden. In der Schweiz gelten somit eigene mehrwertsteuerliche Regelungen: Was das für Sie bei der Leistungserbringung in der Schweiz bedeutet, erfahren Sie im Folgenden.
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