Nach den allgemeinen Grundlagen zu Entnahmen und dem Sonderfall der Geldentnahmen richtet sich unser Blick nun auf die Entnahmen von Anlagevermögen. In der Praxis kommt es häufig vor, dass ein bisher unternehmerisch genutztes Wirtschaftsgut wie ein Pkw oder eine Büroausstattung in das Privatvermögen des Unternehmers
überführt wird. Solche Vorgänge müssen Sie sowohl ertrags- als auch umsatzsteuerlich würdigen. In diesem Beitrag lesen Sie, wie Sie es am besten machen.